Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck (AELF) gibt hier öffentlich alle Entscheidungen über die Zulassung bzw. Ablehung von Vorhaben bekannt, die sich auf den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen.
Bekanntgaben gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG vom 17. September 2021
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck (AELF) gibt bekannt:
Der Vorhabensträger beantragte beim AELF die Erlaubnis zur Rodung von 3,8 ha Wald auf dem Grundstück 2450 der Gemarkung Leeder, für den Bau von drei Windenergieanlagen. Das AELF hat das Vorhaben nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG überschlägig geprüft und festgestellt, dass von dem Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar, § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG.
17. September 2021
gez. Eva Wiecha, Forstamtsrätin
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG vom 21. Oktober 2020
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck (AELF) gibt bekannt:
Der Vorhabensträger beantragte beim AELF die Erlaubnis zur Rodung von 1,5 ha Wald entlang einer Teilstrecke der Kreisstraße FFB 6 zwischen Moorenweis und Grafrath. Das AELF hat das Vorhaben nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG überschlägig geprüft und festgestellt, dass von dem Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
21. Oktober 2020
gez. Andreas Pilz, Regierungsinspektor
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG vom 12. Oktober 2020
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck (AELF) gibt bekannt:
Der Vorhabensträger beantragte beim AELF die Erlaubnis zur Erstaufforstung von 3,4 ha Wald auf den Flurstücken 302/1, 303/0 und 2689, Gemarkung Kaufering. Das AELF hat das Vorhaben nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG überschlägig geprüft und festgestellt, dass von dem Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
12. Oktober 2020
gez. Andreas Pilz, Regierungsinspektor