Meldungen
ONLINE-Veranstaltung am 11. November 2025, ab 19:30 Uhr
Aktuelles zur Düngeverordnung: Was gilt noch nach Aufhebung der AVDüV?

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 24.10.2025 wurde festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben. Das AELF Augsburg informiert im Rahmen einer Online-Veranstaltung zu den weiter geltenden Regelungen der Düngeverordnung.
Tierkrankheiten
Überregionales
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.
Online-Veranstaltung für Hauswirtschaftliche Dienstleister am 17. November
Sichtbar werden: Mit Website & Instagram zu mehr Wertschätzung
© BayernKI
Am 17. November 2025 laden die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern von 17 bis 20 Uhr hauswirtschaftliche Fachkräfte zur Online-Veranstaltung "Sichtbar werden: Mit Website & Instagram zu mehr Wertschätzung" ein.
Schweinehaltende Betriebe
Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.






