Moorböden im Dienstgebiet unseres AELF
Klimaschutz durch Moorbodenschutz
© LfL
Im Dienstgebiet des AELF Fürstenfeldbruck befinden sich 16.111 Hektar Moorbodenfläche und rund 100.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Ein Drittel der Moorbodenfläche wird als Dauergrünland bewirtschaftet und ein Drittel ackerbaulich genutzt. 25 Prozent der Moorbodenfläche befindet sich in Naturschutzgebieten. Der Anteil durch landwirtschaftliche Betriebe gepflegte Moorbodenflächen in Schutzgebiete beträgt 28 Prozent.
Größere Moorflächen im Dienstgebiet befinden sich im Landkreis Landsberg, unter anderem das Dettenhofer Filz und Ochsenfilz, im Landkreis Fürstenfeldbruck das Ampermoos, Haspelmoor, Fußbergmoos, Graßlfinger Moos und im Landkreis Dachau Teile des Dachauer Mooses, Langwieder Moos und Palsweismoos.
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Das Anheben der Wasserstände stoppt den Abbau des Torfkörpers. Die CO2-Emissionen sinken. Gefragt sind Lösungen. Wie kann der Wasserstand auf Moorböden angehoben werden und zugleich die Fläche nachhaltig wertschöpfend genutzt werden? Welche Nutzungsalternativen gibt es? Wäre das eine zukunftsweisende Option auf meinen Flächen? Wie wirken sich die Maßnahmen auf den Gesamtbetrieb aus?
Für wiedervernässte Moorstandorte sind unterschiedliche Nutzungen denkbar:
- Paludikulturen
- Feucht- und Nassgrünland
- Kurzumtriebsplantagen mit geeigneten Gehölzen
- Moor-Photovoltaik
Maßnahmen und Vorgehen
Maßnahmen im Moorbauernprogramm
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur einzelflächenbezogenen Förderung - Staatsministerium
Schritte bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
3. Umsetzung
- Ist die Entscheidung der Flächeneigentümer bzw. Flächenbewirtschafter für ein Vorgehen gefallen, begleiten AELF und ALE bei der Umsetzung.
- Für die Nutzung als Nassgrünland oder Paludikultur im Rahmen von M 14 und M 16 sind technische Einrichtungen zur Wasserstandsregulierung erforderlich. Diese müssen in der Regel neu geschaffen werden. Die Einrichtung von Vorrichtungen zur Wasserstandregulierung und Wiedervernässung erfolgt in der Regel im Rahmen des Instrumentenkastens der Ländlichen Entwicklung.
- Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewirtschafter eine Maßnahme zur Flächenförderung (AUKM) beantragen. Unser AELF informiert und berät dazu.