Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erlässt bestimmte Risikominderungsmaßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten als Anwendungsbestimmungen. Auflagen aus dem Katalog erhalten durch die Ausweisung als Anwendungsbestimmungen eine stärkere Gewichtung. Mehr
Immer wieder kommen Wildtiere bei der Mahd zu Schaden. Der Mähknigge gibt Handlungsempfehlungen für Landwirte, wie Wildtiere bei der Mahd geschont werden können. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat dazu eine Publikation erstellt.
Für Pflanzenschutzmitteln gelten Vorgaben, Dokumentationspflichten und Rechtsvorschriften - auch für Transport, Lagerung und Entsorgung. Monitoring und Prognosemodelle sind oft Grundlage für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel.
Landwirtschaftliche Kulturen konkurrieren auf dem Feld mit Unkräutern. Problemunkräuter wie Kreuzkraut oder Ambrosia nehmen zu.
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr