Pflanzenbau
Meldungen
Freiflächenpflege im kommunalen Bereich
Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen
Im Laufe der Zeit siedeln sich auch auf gepflasterten oder befestigten Flächen verschiedene Pflanzen an. Das kann auf Gehwegen und Verkehrsflächen zu Problemen führen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, grundsätzlich verboten!
Weitere Informationen - Landesanstalt für Landwirtschaft
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erlässt bestimmte Risikominderungsmaßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten als Anwendungsbestimmungen. Auflagen aus dem Katalog erhalten durch die Ausweisung als Anwendungsbestimmungen eine stärkere Gewichtung. Mehr
Mäh-Knigge
Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd
Immer wieder kommen Wildtiere bei der Mahd zu Schaden. Der Mähknigge gibt Handlungsempfehlungen für Landwirte, wie Wildtiere bei der Mahd geschont werden können. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat dazu eine Publikation erstellt.
Publikation - LfL
Monitoring und Prognosemodelle in Kulturen
Für Pflanzenschutzmitteln gelten Vorgaben, Dokumentationspflichten und Rechtsvorschriften - auch für Transport, Lagerung und Entsorgung. Monitoring und Prognosemodelle sind oft Grundlage für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel.
Monitoring und Prognosemodelle
Institut für Pflanzenschutz - LfL
Schwerpunkte
© LfL
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen. Mehr
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr